Externe Meldestelle & Ombudsperson für Ihren Hinweisgeberschutz

Ihr Partner für sicheren Hinweisgeberschutz

Zum 17. Dezember 2023 trat in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Davon betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, die Whistleblowern eine sichere, vertrauliche und anonyme Meldemöglichkeit für Gesetzesverstöße bieten müssen.

DSS IT Security bietet Ihnen hierzu eine zuverlässige, vertrauliche und persönliche Lösung: Wir übernehmen die Funktion als Ombudsperson und externe Meldestelle – rechtssicher, professionell und mit langjähriger Beratungserfahrung im Compliance-Umfeld.

  • Gesetzeskonforme Umsetzung durch Einhaltung der EU-Whistleblowing-Richtlinie und des HinSchG
  • Neutral & vertraulichund Zusicherung absoluter Diskretion
  • Synergie mit Datenschutz für umfassende Compliance

Was ist Hinweisgeberschutz?

Der Hinweisgeberschutz zielt darauf ab, Personen zu schützen, die (vermeintliche) Gesetzes- und Regelverstöße innerhalb einer Organisation melden, oft auch als „Whistleblowing“ bezeichnet. Dieses System wird durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und die EU-Richtlinie 2019/1937 vorgegeben und soll zu mehr Transparenz und Integrität im Unternehmen beitragen. Verstöße wie Korruption, Betrug oder Umweltsünden können so schneller aufgedeckt und abgestellt werden.

Wer braucht Hinweisgeberschutz?

Von der neuen Gesetzeslage sind mittelständische und größere Unternehmen ab 50 Mitarbeitern betroffen. Gerade für Unternehmen ohne eine umfassende Compliance-Struktur ist die Beauftragung einer externen Ombudsperson eine attraktive Option. Typische Herausforderungen für KMU sind:

  • Mangelnde Ressourcen oder Know-how zur Einrichtung einer internen Meldestelle
  • Fehlende Neutralität bei internen Stellen
  • Rechtliche Unsicherheit im Umgang mit eingehenden Meldungen und dem Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Ihre Herausforderung: Umsetzung des HinSchG & Whistleblowing-Richtlinie

Seit dem 17. Dezember 2023 müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ein rechtskonformes Hinweisgebersystem anbieten. Viele Betriebe sehen sich dabei mit komplexen Anforderungen an Verfahrensweisen, Fristen und Vertraulichkeitsregeln konfrontiert. Zusätzlich ist die Unabhängigkeit der Meldestelle vorgeschrieben, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Unsere Lösung:
Externe Meldestelle & Ombudsperson

Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die komplette Funktion als externe Meldestelle. Konkret bedeutet das:

  • Annahme vertraulicher Meldungen via Telefon, Webformular oder E-Mail
  • Prüfung und Dokumentation des gemeldeten Sachverhalts
  • Neutrale Bewertung: Einschätzung der rechtlichen Relevanz und Weiterleitung an die zuständigen Stellen
  • Beratung zu Folgemaßnahmen und Risikoeinschätzung

Ihr Ergebnis

Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben, minimieren Ihr Haftungsrisiko und schaffen eine Kultur der Offenheit und Transparenz. Die Mitarbeiter fühlen sich sicher, da eine unabhängige Instanz für Anliegen zuständig ist, und Vertrauen sowie Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens steigen.

Ihre Herausforderung: Schutz von Hinweisgebern & Ablaufsicherheit

Neben der Einrichtung einer Meldestelle müssen Unternehmen sicherstellen, dass Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind. Zudem ist eine klare Prozesskette notwendig, um Meldungen fristgerecht zu bearbeiten und vertraulich zu behandeln.

Digitale Darstellung von Server-Symbolen, die durch Linien miteinander verknüpft sind. Eine Hand zeigt auf die Symbole

Unsere Lösung:
Durchgängige Compliance-Prozesse

  • Schulung & Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für Hinweisgebersystem und Rechte der Whistleblower
  • Entwicklung von Richtlinien und internen Workflows, damit Meldungen korrekt erfasst, bewertet und bearbeitet werden
  • Lückenlose Dokumentation aller Fälle in einem geschützten System
  • Zusammenhang mit ESG: Die Einrichtung eines vertrauenswürdigen Meldesystems stärkt Ihre Governance (G) und Gesamt-Compliance

Ihr Ergebnis

Ein reibungsloser Meldungsablauf ohne Imageschäden. Ihre Mitarbeiter wissen genau, wie der Hinweisgeberschutz funktioniert und wo sie Unterstützung erhalten. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass Verstöße vertuscht werden oder unentdeckt bleiben.

Ihre Herausforderung: Erweiterte Beratung & Risikobewertung

Hinweisgebersysteme berühren häufig auch weitere Bereiche wie IT-Sicherheit, Datenschutz oder allgemeine Compliance. Gerade mittelständische Unternehmen möchten alle diese Themen ganzheitlich und ressourcenschonend angehen.

Unsere Lösung:
Ganzheitliche DSS-Unterstützung

Als Experten für Datenschutz, IT- und Informationssicherheit bieten wir mehr als nur ein Whistleblowing-Tool:

  • Integrationskonzept: Meldestelle nahtlos mit Datenschutz und Compliance verknüpfen
  • Risikobewertung: Schwachstellenanalyse und Identifikation weiterer Compliance-Baustellen
  • Laufende Aktualisierung: Anpassung an neue Gesetze und EU-Vorgaben
  • Vertrauliche Kommunikationskanäle: Ombudsperson als zentrale, neutrale Anlaufstelle

Ihr Ergebnis

Sie erhalten ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Hinweisgebersystem, das optimal in Ihre bestehende Sicherheits- und Compliance-Architektur eingebunden ist. Statt Einzellösungen entsteht ein belastbares Gesamtkonzept, das Ihnen Zeit und Geld spart und Ihre Reputation nachhaltig stärkt.

Das ist DSS IT Security

Mit DSS IT Security sichern Sie sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil: Wir entwickeln passgenaue IT-Sicherheitsstrategien, die exakt auf die individuellen Risiken und Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind.

Unsere Erfahrung aus über einem Jahrzehnt in Datenschutz, Informationssicherheits- und Risikomanagement garantiert Ihnen praxisbewährte und nachhaltige Lösungen – statt standardisierter Checklisten arbeiten wir mit einem tiefen Verständnis für Ihre operativen Abläufe und Anforderungen.

Wir stellen sicher, dass Ihre Backups zuverlässig funktionieren, Betriebs­unter­brechungen effektiv vermieden werden und Ihr Unternehmen in Notfallsituationen – wie Pandemien oder Cyberangriffen – voll handlungsfähig bleibt.

Unternehmen, die auf solide Notfallvorbereitung verzichten, benötigen im Durchschnitt 1,5 Monate für einen Neustart und bis zu drei Monate zur vollständigen Wiederherstellung. Mit uns minimieren Sie diese Zeiten erheblich und sichern die Kontinuität Ihres Geschäftsbetriebs nachhaltig.

Georg Rasch

Geschäftsführer

Dr. Uwe Szyszka

Geschäftsführer

Mach deine Daten nicht zum Köder

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Ausgewählte Referenzen

OTHEB GmbH (Kiel)

Wir betreuen die OTHEB GmbH als externer Datenschutzbeauftragter und IT-Sicherheitsberater.

Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

Wir kümmern uns als Datenschutzbeauftragter um den Datenschutz für die landeseigene Stiftung und stellen die kontinuierliche Einhaltung der DSGVO sicher.

Schmechel Transport GmbH

Für den Logistikdienstleister übernehmen wir die vollständige Datenschutzbetreuung. Als externer Informationssicherheitsbeauftragter betreiben wir das Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS).

Damit Hacker lieber angeln gehen
als phishen

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